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Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage der Energiepolitik ist in der Bundesverfassung (Art. 89 ff) verankert.

Kernenergiegesetz
Das Kernenergiegesetz (pdf, 187 KB) regelt die friedliche Nutzung der Atomenergie in der Schweiz und bestimmt die Sicherheitsgrundsätze. Es legt fest, wie radioaktive Abfälle zu entsorgen sind, wie Kernanlagen (AKW und Zwilag) stillgelegt werden, welche Voraussetzungen beim Bau eines neuen AKWs erfüllt sein müssen. Darüber hinaus legt es den Bau, den Betrieb, die Stilllegung von Kernanlagen und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen fest.

Kernenergieverordnung (KEV)
Gestützt auf das Kernenergiegesetz regelt die Kernenergieverordnung (pdf, 624 KB) einzelne Aspekte detailliert, u.a. auch den Prozess für die Rahmenbewilligung, den Bau und die Inbetriebnahme eines neuen Kernkraftwerkes (Art. 23 ff. KEV)

Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV)
Gestützt auf das Kernenergiegesetz regelt die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (pdf, 487 KB) Fragen betreffend der Lagerung von radioaktiven Materialien.

Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG)  
Das Kernenergiehaftpflichtgesetz (pdf, 508 KB) regelt die Haftung für Nuklearschäden, die durch Kernanlagen oder durch den Transport von Kernmaterialien verursacht werden, sowie deren Deckung. Das revidierte Gesetz wurde im Juni 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet. Es soll gegen Ende 2010 in Kraft treten. Im Einklang mit den von 15 europäischen Staaten unterzeichneten Übereinkommen von Paris und Brüssel sieht es im Ereignisfall eine Deckung von 2,25 Mia Franken vor. Die Summe wird aufgebracht von den Betreibern (1000 Mio Franken), dem Bund (800 Mio Franken) und der Gemeinschaft der Vertragsstaaten (450 Mio Franken).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Kernenergiehaftpflicht und zum Ratifikationsprozess der erwähnten Übereinkommen.

 
Kernkraftwerk Niederamt AG
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