| Entsorgung | ||||
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Mit der Genehmigung des Entsorgungsnachweises der Nagra hat der Bundesrat bereits 2006 anerkannt, dass in der Schweiz geologische Tiefenlager für alle Kategorien radioaktiver Abfälle sicher gebaut und betrieben werden können. Gestützt auf eine Studie des BFE ist er auch zum Schluss gekommen, dass Entsorgungsanlagen umweltverträglich sind und insgesamt positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans des geologischen Tiefenlagers verabschiedet und damit den Startschuss für die Suche nach Standorten gegeben. In den nächsten Jahren werden nun unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) schrittweise mögliche Standorte geprüft. Die Nagra hat am 6. November 2008 gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie sechs geologisch geeignete Standortgebiete für Tifenlager für radioaktive Abfälle vorgestellt. Zur Medienmitteilung (pdf, 89.4 KB).Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen und wird rund zehn Jahre dauern. Dann wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA und hochradioaktive Abfälle HAA oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden. Nach dem Entscheid des Bundesrats folgt die Genehmigung durch das Parlament und eine allfällige Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird. Hier ist der genaue Zeitplan des UVEK ersichtlich. Das Volk wird deshalb zweimal das letzte Wort haben. Beim Entscheid über neue Kernkraftwerke und beim Entscheid über ein Tiefenlager. Das Volk ist in beiden Entscheiden frei. Die Volksentscheide präjudizieren einander nicht. Die Finanzierung der Entsorgung ist durch den entsprechenden Fonds der Elektrizitätswirtschaft gesichert und in der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung geregelt. Als Teil der Region Jura-Südfuss kommt das Solothurner Niederamt als Standort für die Tiefenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven, nicht aber von hochradioaktiven Abfällen in Frage. Es besteht kein zeitlicher oder verfahrensmässiger Zusammenhang zum Kernkraftwerkprojekt Niederamt. Die allfälligen sozioökonomischen Zusammenhänge werden zum gegebenen Zeitpunkt umfassend geprüft. |
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