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Sicherheit    

Ein wichtiger Grundsatz für die Nutzung der Kernenergie ist der Schutz von Mensch und Umwelt. Auch die KKN AG stellt höchste Ansprüche an die Sicherheit der Bevölkerung, der Mitarbeitenden und der Umwelt. Daher werden bei der Planung, beim späteren Bau und Betrieb des KKN Schutzmassnahmen gemäss den höchsten international anerkannten Standards getroffen. Berücksichtigt werden externe Ereignisse wie Erdbeben, extreme Wetterbedingungen, Trockenheit, Hochwasser, Flugzeugabsturz und weitere Ereignisse.

Die Schutzmassnahmen umfassen insbesondere den Einsatz qualitativ hochwertiger Bauteile, gestaffelte Sicherheitsbarrieren, die mehrfache Ausführung und Automation von Sicherheitssystemen sowie den Aufbau einer professionellen Organisation mit hoch qualifiziertem Personal.

Nach den Naturkatastrophen in Japan, die im Kernkraftwerk Fukushima zu Reaktorunfällen geführt haben, hat Bundesrätin Leuthard am 14. März 2011 die Rahmenbewilligungsverfahren (RBG) für Ersatz bestehender Kernkraftwerke sistiert. Frau Leuthard beauftragte zudem das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Ursachen des Unfalls in Japan genau zu analysieren und daraus allfällige neue oder schärfere Sicherheitsstandards abzuleiten.

Die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus diesen Untersuchungen müssen in die Beurteilung der Lage bei den bestehenden und den neu geplanten KKW einfliessen. Die RBG für den Ersatz bestehender KKW können nur in Kenntnis dieser Abklärungen umfassend beurteilt werden. Über die Wiederaufnahme der Rahmenbewilligungsverfahren und ihre weitere Gestaltung entscheiden die Behörden.


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Tritt an einer Barriere ein Leck auf, sorgen die übrigen weiterhin für Sicherheit.
Quelle: Nuklearforum

 

 

 

 

 

 

 

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